Einlagensicherung und Anlegerentschädigung

Einlagensicherung und Anlegerentschädigung

Jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen in Österreich entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, ist gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören.
Die Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen (ÖRS), das institutsbezogene Sicherungssystem der Raiffeisen Bankengruppe, nimmt seit 29. November 2021 die Funktion der Sicherungseinrichtung für Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft wahr.
 
Sie finden weitere Informationen in den beigefügten Dokumenten.