Barrierefreiheit
Barrierefreiheit
Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über digitale Kanäle (z.B. Internet-Banking, Webseite, Selbstbedienungs-Geräte). Man nennt das „barrierefreie Nutzung“.
Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt in Österreich Barrierefreiheitsgesetz und wird mit BaFG abgekürzt. Dieses Bundesgesetz tritt per 28.6.2025 in Kraft und legt konkrete Bestimmungen fest, um die Gleichstellung und Barrierefreiheit für definierte Produkte und Dienstleistungen zu fördern.
Kathrein erbringt Dienstleistungen in vielen Bereichen des Bankgeschäfts. Dazu zählen insbesondere:
Zahlungsverkehr einschließlich Zahlungskonto
Debitkarten
Wertpapiergeschäft
Kreditgeschäft
Kreditkarten werden durch Kathrein nicht ausgegeben. Kathrein tritt diesbezüglich als Vermittler auf.
Die Elektronische Informationen darüber, wie die Dienstleistung funktioniert (Informationsblätter), und die Erklärung zur Barrierefreiheit können visuell auf der Webseite eingesehen bzw. über einen Computer mit Screenreader („Bildschirmvorleser“) vorgelesen werden. Informationen auf Papier liest der:die Kundenbetreuer:in gerne vor bzw. werden sie Kund:innen bei Bedarf auch elektronisch (zur Nutzung eines Screenreaders) zugesandt.
Die Informationen werden mit vergrößerter Schriftgröße und ausreichendem Kontrast dargestellt und sind hinsichtlich der Größe anpassbar.
Über die nachfolgenden Links kommen Sie zur Barrierefreiheitserklärung und einer Beschreibung der wesentlichen Dienstleistungen der Kathrein.