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Barrierefreiheit

Barriere­freiheit

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Alle Menschen sollen Produkte und Dienst­leistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über digitale Kanäle (z.B. Internet-Banking, Webseite, Selbst­bedienungs-Geräte). Man nennt das „barrierefreie Nutzung“.

Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt in Österreich Barriere­freiheits­gesetz und wird mit BaFG abgekürzt. Dieses Bundes­gesetz tritt per 28.6.2025 in Kraft und legt konkrete Bestimmungen fest, um die Gleichstellung und Barriere­freiheit für definierte Produkte und Dienst­leistungen zu fördern.

Kathrein erbringt Dienst­leistungen in vielen Bereichen des Bank­geschäfts. Dazu zählen insbesondere:

Zahlungs­verkehr einschließlich Zahlungs­konto
Debitkarten
Wertpapier­geschäft
Kredit­geschäft
Kreditkarten werden durch Kathrein nicht ausgegeben. Kathrein tritt diesbezüglich als Vermittler auf.

Die Elektronische Informationen darüber, wie die Dienstleistung funktioniert (Informations­blätter), und die Erklärung zur Barriere­freiheit können visuell auf der Webseite eingesehen bzw. über einen Computer mit Screenreader („Bildschirm­vorleser“) vorgelesen werden. Informationen auf Papier liest der:die Kunden­betreuer:in gerne vor bzw. werden sie Kund:innen bei Bedarf auch elektronisch (zur Nutzung eines Screen­readers) zugesandt.

Die Informationen werden mit vergrößerter Schriftgröße und ausreichendem Kontrast dargestellt und sind hinsichtlich der Größe anpassbar.

Über die nachfolgenden Links kommen Sie zur Barriere­freiheits­erklärung und einer Beschreibung der wesentlichen Dienst­leistungen der Kathrein.

Rechtlicher Hinweis für professionelle Anleger