Beschwerdemanagement
Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen
E-Mail:
[email protected]
Telefon:
Tel.: +43-1-534 51-0
(werktags 9:00 bis 16:00 Uhr MEZ)
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Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft
Wipplingerstraße 25, 1010 Wien
Beschwerdemanagement
Was ist bei der Beschwerde zu beachten, damit wir diese schnell und effizient bearbeiten können?
Nennen Sie bitte Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse. Beschreiben Sie bitte den Grund Ihrer Unzufriedenheit so detailliert wie möglich. Sollte sich die Beschwerde auf einen konkreten Geschäftsfall beziehen, teilen Sie uns bitte alle bekannten Daten des Geschäftsfalls mit.
Bei Fragen zu konkreten Unterlagen (z.B. Konto oder Depotauszug) legen Sie die Unterlagen in Kopie bei. Falls Sie einen Vorschlag haben, wie wir die Ursache Ihrer Beschwerde lösen können, teilen Sie uns das bitte mit. Wenn Sie bei Ihrer Beschwerde von Dritten unterstützt werden wollen, stellen Sie bitte eine Entbindung vom Bankgeheimnis aus. Wichtig: Senden Sie uns keine Passwörter oder ähnliche Sicherheitscodes. Wir werden diese auch niemals von Ihnen verlangen.
Was passiert mit Ihrer Beschwerde?
Sie erhalten von uns auf Ihre Beschwerde ehestmöglich eine Antwort. Dabei kommunizieren wir in eindeutiger verständlicher Sprache. Bitte bedenken Sie, dass Anliegen manchmal komplexer sind, als sie auf den ersten Blick erscheinen. Sollte die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit daher etwas längere Zeit in Anspruch nehmen oder kommt es zu unerwarteten weiteren Verzögerungen, werden wir sie darüber und bis wann Sie voraussichtlich mit einer Antwort rechnen können, informieren. Können wir Ihren Forderungen nicht oder nicht vollständig nachkommen, werden wir Ihnen unseren Standpunkt im Antwortschreiben eingehend erläutern.
Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft
Die GSK ist eine Einrichtung zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern, die in Österreich oder in einem sonstigen Staat des europäischen Wirtschaftsraums wohnen, und einem in Österreich niedergelassenen Kreditinstitut oder einem anderen im § 1 BWG genannten Institut über Verpflichtungen aus einem Bankgeschäft gemäß § 1 BWG. Für Beschwerden von Personen, die nicht Verbraucher sind, ist die GSK zuständig, soweit in einer EU-Richtlinie oder in einem Gesetz - wie etwa dem Zahlungsdienstgesetz - eine Schlichtung für diesen Personenkreis vorgesehen ist.
Die GSK ist bei der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich eingerichtet. Ihr unabhängiger und weisungsfreier Ombudsmann ist für die Verfahren verantwortlich.
Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
+43 (1) 505 42 98
+43 (0) 590900-118337
[email protected]
www.bankenschlichtung.at
Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte (www.verbraucherschlichtung.at ) und die FMA als Verbraucherinformationsbehörde (www.fma.gv.at/beschwerde-und-ansprechpartner).