Kathrein Investment Impuls 2023

23.11.2023

Kathrein Investment Impuls 2023

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Im November 2023 fand zum ersten Mal der Kathrein Investment Impuls statt. Ziel der Veranstaltung war es, professionellen Investoren Einblicke von Unternehmern, Investoren und Fondsmanagern zu gewähren. Als Highlight lieferte Univ.-Prof. Dr. Markus Aspelmeyer, renommierter Quantenphysiker, mit seinem Vortrag "Das Weltbild-Dilemma: Quantenphysik und Gravitation" faszinierende Einblicke in die Grenzen unserer bisherigen Vorstellungen und auch der Wissenschaft. 

Die Veranstaltung war geprägt von weiteren spannenden Vorträgen hochkarätiger Referenten.

Elisabeth Köstinger, renommierte Unternehmerin, Aufsichtsrätin und Investorin, begeisterte mit ihrem Vortrag zum Thema "Zwischen Chancen und Herausforderungen in Politik und Private Equity". Ihre einzigartigen Perspektiven gaben uns wertvolle Impulse für zukünftige Entscheidungen in diesem dynamischen Umfeld.

Mathieu Cransac, Managing Director der Private Equity Group bei Blackstone, präsentierte die Strategien von Blackstone Capital Partners IX und gab Einblicke in die Identifikation und Entwicklung von Qualitätsunternehmen in Schlüsselthemen.

Harald P. Holzer, Mitglied des Vorstandes der Kathrein Privatbank AG, und Markus Böcklinger, Portfolio Manager, gaben abschließend einen exklusiven Einblick in die Kathrein Private Markets Vermögensverwaltung. Hervorzuheben ist hier, dass die gezeigte Lösung das Ziel verfolgt jene Herausforderungen zu mitigieren, welche beim Investieren in Private Equity typischerweise auftreten könnten, wie zum Beispiel: Auswahl und Zugang zu den richtigen Managern, eine breite Diversifikation über Jahrgänge, bestmögliche Verwaltung der Zahlungsströme und ein aktives Management des Investitionsgrades der Private Equity Veranlagung. Falls Sie hierzu Fragen haben, steht Ihnen Ihr Ansprechpartner bei Kathrein jederzeit zur Verfügung.

DISCLAIMER:

Wir weisen darauf hin, dass eine Veranlagung in Private Equity als Alternatives Investment aufgrund des höheren Risikos und der geringen Liquidität auf professionelle Anleger und qualifizierte Privatanleger (gem. Definition in § 2 Z. 42 AiFMG) beschränkt ist.
 „Qualifizierter Privatanleger“ ist ein Anleger, der über unbelastetes Bankguthaben und Finanzinstrumente von mehr als EUR 250.000 verfügt, die Investition zum Zwecke der Diversifizierung und Risikostreuung seiner bestehenden Vermögensveranlagung vornehmen wird und vor Zeichnung bestätigt, dass er sich der Risiken im Zusammenhang mit der beabsichtigten Investition bewusst ist.

Daher sind Investments in Private Equity nur für Sie geeignet, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen.

Eine Investitionsentscheidung bezüglich aller Wertpapiere oder sonstiger Finanzinstrumente sollte nur auf Grundlage eines Beratungsgesprächs und nicht allein auf Basis dieser Marketingmitteilung erfolgen.



 

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